Einkommensteuer-Rechner
Berechne die Einkommensteuer auf ein zu versteuerndes Einkommen nach § 32a EStG — mit Grund- und Splittingtarif, Solidaritätszuschlag samt Milderungszone, Kirchensteuer sowie Durchschnitts- und Grenzsteuersatz.
Stand: 2026
Steuer insgesamt
14.233,00 €
es bleiben 45.767,00 € vom zu versteuernden Einkommen
- Durchschnittssteuersatz
- 23,72 %
- Grenzsteuersatz
- 38,58 %
- Solidaritätszuschlag
- 0,00 €
auf das gesamte Einkommen
auf den nächsten Euro
unter der Freigrenze — fällt nicht an
| Zu versteuerndes Einkommen | 60.000,00 € |
|---|---|
| Einkommensteuer (§ 32a EStG) | 14.233,00 € |
| Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
| Kirchensteuer | 0,00 € |
| Steuer gesamt | 14.233,00 € |
| Bleibt | 45.767,00 € |
Veranlagte Einkommensteuer nach § 32a EStG, Stand 2026 — nicht die monatliche Lohnsteuer, die dem amtlichen Programmablaufplan mit Steuerklassen folgt.