Erbschaft- und Schenkungsteuer
Berechne die Steuer auf ein Erbe oder eine Schenkung — mit dem Freibetrag des Verwandtschaftsgrads, der Steuerklasse nach § 15 ErbStG und dem Härteausgleich an den Stufengrenzen.
Erbschaftsteuer
22.000,00 €
es bleiben 578.000,00 € — effektiv 3,7 % des Erwerbs
- Steuerpflichtig
- 200.000,00 €
- Steuersatz
- 11 %
- Härteausgleich
- —
nach Freibetrag 400.000,00 €
Steuerklasse I, auf den ganzen Betrag
greift hier nicht
| Wert des Erwerbs | 600.000,00 € |
|---|---|
| abzüglich Freibetrag | -400.000,00 € |
| steuerpflichtiger Erwerb | 200.000,00 € |
| Steuer zum Satz der Stufe (11 %) | 22.000,00 € |
| Erbschaftsteuer | 22.000,00 € |
| Bleibt | 578.000,00 € |
Ohne Versorgungsfreibeträge, Zugewinnausgleich und die Verschonung von Betriebs- oder Familienheimvermögen. Freibeträge gelten je Erwerber und erneuern sich alle zehn Jahre.