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Erbschaft- und Schenkungsteuer

Berechne die Steuer auf ein Erbe oder eine Schenkung — mit dem Freibetrag des Verwandtschaftsgrads, der Steuerklasse nach § 15 ErbStG und dem Härteausgleich an den Stufengrenzen.

Erbe oder Schenkung, nach Abzug von Nachlassverbindlichkeiten.

Steuerklasse I, Freibetrag 400.000,00 €.

Erbschaftsteuer

22.000,00 €

es bleiben 578.000,00 € — effektiv 3,7 % des Erwerbs

Steuerpflichtig
200.000,00 €

nach Freibetrag 400.000,00 €

Steuersatz
11 %

Steuerklasse I, auf den ganzen Betrag

Härteausgleich

greift hier nicht

Rechenweg nach §§ 16, 19 ErbStG
Wert des Erwerbs600.000,00 €
abzüglich Freibetrag-400.000,00 €
steuerpflichtiger Erwerb200.000,00 €
Steuer zum Satz der Stufe (11 %)22.000,00 €
Erbschaftsteuer22.000,00 €
Bleibt578.000,00 €

Ohne Versorgungsfreibeträge, Zugewinnausgleich und die Verschonung von Betriebs- oder Familienheimvermögen. Freibeträge gelten je Erwerber und erneuern sich alle zehn Jahre.